Haushaltshilfe
Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen und vieles mehr: Damit Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden rundum wohlfühlen und entlastet sind.
So läuft die Haushalthilfe ab
Ein gepflegtes Wohnumfeld trägt entscheidend zum Wohlbefinden und zur Lebensqualität bei. Doch die tägliche Hausarbeit kann mit der Zeit oder nach einem Spitalaufenthalt zu einer spürbaren Belastung werden. Unsere professionelle Haushaltshilfe rundet unser vollumfängliches Leistungsangebot perfekt ab.
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Der entscheidende Unterschied zur öffentlichen Spitex
Alles aus einer Hand:
Bei uns erhalten Sie die medizinische Versorgung, die Alltagsbetreuung und die Haushaltsführung perfekt aufeinander abgestimmt.
Kein Koordinationsaufwand:
Sie müssen nicht verschiedene Anbieter für Pflege, Reinigung und Betreuung organisieren. Das reduziert Ihnen administrative Wege und sorgt dafür, dass weniger wechselnde Personen
Ihre Privatsphäre betreten.
Ihr persönliches „Rundum-sorglos-Angebot“. Unsere vertrauenswürdigen Mitarbeitenden unterstützen Sie im Alltag genau dort, wo Sie es wünschen.
Dazu gehören unter anderem:
Die regelmässige Reinigung der Wohnräume (Staubsaugen, Abstauben, Bodenwischen). Das Erledigen der Wäsche (Waschen, Bügeln, Einräumen)
Das Bettenmachen und Wechseln der Bettwäsche
Unterstützung beim Einkaufen und der Zubereitung von frischen Mahlzeiten
Unser Versprechen:
Mit unserem kompletten Sorglos-Angebot entlasten wir Sie und Ihre Angehörigen spürbar. Sie gewinnen wertvolle Zeit und die Gewissheit, dass Ihr Zuhause stets in den besten Händen ist.
Kosten und Krankenkasse
Transparenz schafft Vertrauen. Wir erklären offen, was die Krankenkasse übernimmt, was die Restfinanzierung deckt und was Sie selbst tragen.
Sie wollen mehr wissen?
Was die Grundversicherung bezahlt
Sind die Pflegeleistungen ärztlich verordnet, übernimmt die obligatorische Krankenversicherung den Hauptanteil der Kosten gemäss den schweizweit einheitlichen Tarifen.
Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 76.90 / h
Behandlungspflege: CHF 63.00 / h
Grundpflege: CHF 52.60 / h
Patientenbeteiligung und Restfinanzierung
Sie selbst tragen zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt eine gesetzliche Patientenbeteiligung. Diese ist kantonal geregelt und variiert zwischen CHF 7.65 bis maximal CHF 15.35 pro Tag. Die verbleibende Restfinanzierung übernimmt Ihr Wohnkanton beziehungsweise Ihre Wohngemeinde.
Hauswirtschaft und Betreuung
Hauswirtschaftliche Leistungen und Begleitung sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Sie werden je nach Zusatzversicherung anteilig übernommen oder direkt verrechnet.
Kinder, Jugendliche und Sonderfälle
Personen bis 18 Jahre sowie Leistungen zulasten der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung sind von der Patientenbeteiligung befreit. Auch die ambulante Akut und Übergangspflege in den zwei Wochen nach einem Spitalaufenthalt wird vollständig durch Krankenkasse und öffentliche Hand finanziert.
Pflege ist mehr als Fürsorge. Es ist unser Versprechen, da zu sein.
Echte Pflege beginnt mit Zuhören, nicht mit dem Protokoll.
Leitung Pflege
Ab 01. Oktober 2026
Häufige Fragen
Wir wissen, der erste Schritt ist oft der schwerste. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
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