Abklärung & Beratung
Jede Pflegesituation beginnt mit einem Gespräch bei Ihnen zu Hause. Persönlich, in Ruhe, und ohne dass Sie sich bereits festlegen müssen.
So läuft die Anmeldung ab
Vier Etappen vom ersten Kontakt bis zum ersten Einsatz. Wir nehmen uns für jede Etappe die Zeit, die sie braucht.
Kontakt aufnehmen
1. Erstkontakt
Sie melden sich telefonisch oder online. Eine Fachperson aus dem Pflegeteam meldet sich innert 24 Stunden zurück, klärt erste Fragen und vereinbart einen Termin für das Bedarfsabkärungsgespräch.
2. Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause
Eine diplomierte Pflegefachfrau besucht Sie in Ihrem Zuhause. Im Gespräch erfassen wir Ihre gesundheitliche Situation, Ihren Tagesablauf und das, was Ihnen im Alltag wichtig ist. Sind Angehörige beteiligt, beziehen wir sie auf Ihren Wunsch mit ein. Die Bedarfsabklärung erfolgt nach dem schweizweit anerkannten interRAI HomeCare Standard und wird mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt abgestimmt.
3. Planung der Einsätze
Auf Basis des Gesprächs erstellen wir Ihre persönliche Pflegeplanung. Diese hält fest, welche Leistungen Sie benötigen, wie oft und in welchem Umfang. Die Pflegeplanung bleibt nicht statisch, sondern wird laufend an Ihre Situation angepasst.
4. Start der Einsätze
Sobald der Rahmen der Pflegeleistungen oder Betreuungsleistungen gemeinsam definiert wurde, kann das Pflegeteam mit den Einsätzen beginnen.
Kosten und Krankenkasse
Transparenz schafft Vertrauen. Wir erklären offen, was die Krankenkasse übernimmt, was die Restfinanzierung deckt und was Sie selbst tragen.
Sie wollen mehr wissen?
Was die Grundversicherung bezahlt
Sind die Pflegeleistungen ärztlich verordnet, übernimmt die obligatorische Krankenversicherung den Hauptanteil der Kosten gemäss den schweizweit einheitlichen Tarifen.
Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 76.90 / h
Behandlungspflege: CHF 63.00 / h
Grundpflege: CHF 52.60 / h
Patientenbeteiligung und Restfinanzierung
Sie selbst tragen zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt eine gesetzliche Patientenbeteiligung. Diese ist kantonal geregelt und variiert zwischen CHF 7.65 bis maximal CHF 15.35 pro Tag. Die verbleibende Restfinanzierung übernimmt Ihr Wohnkanton beziehungsweise Ihre Wohngemeinde.
Hauswirtschaft und Betreuung
Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Sie werden je nach Zusatzversicherung anteilig übernommen oder direkt verrechnet.
Kinder, Jugendliche und Sonderfälle
Personen bis 18 Jahre sowie Leistungen zulasten der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung sind von der Patientenbeteiligung befreit. Auch die ambulante Akut und Übergangspflege in den zwei Wochen nach einem Spitalaufenthalt wird vollständig durch Krankenkasse und öffentliche Hand finanziert.
Pflege ist mehr als Fürsorge. Es ist unser Versprechen, da zu sein.
Echte Pflege beginnt mit Zuhören, nicht mit dem Protokoll.
Leitung Pflege
Ab 01. Oktober 2026
Häufige Fragen
Wir wissen, der erste Schritt ist oft der schwerste. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
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