Grundpflege

Körperpflege, An- und Auskleiden und vieles mehr: Wir unterstützen diskret und respektvoll.

So läuft die Grundpflege ab

Voraussetzung für die Grundpflege ist eine strukturierte Pflegeplanung.
Dieser wird aufgrund der  Bedarfsabklärung erstellt.

Kontakt aufnehmen

Start der Grundpflege

Die Pflegeplanung gibt Ihnen maximale Transparenz: Sie wissen jederzeit ganz genau, welche Grundpflege vorgesehen sind.

Kontinuierliche Anpassung für Ihre Sicherheit

Ihre Bedürfnisse können sich verändern – unsere Pflege passt sich an.
Unsere Pflegefachpersonen beobachten und reflektieren den Grundpflegebedarf unserer Klienten kontinuierlich. Sollte sich der Unterstützungsbedarf verändern, passen wir die Pflegeplanung in regelmässigen Abständen und in enger Abstimmung flexibel an.
So ist jederzeit sichergestellt, dass Sie exakt die Pflege erhalten, die Sie aktuell benötigen.

Kosten und Krankenkasse

Transparenz schafft Vertrauen. Wir erklären offen, was die Krankenkasse übernimmt, was die Restfinanzierung deckt und was Sie selbst tragen.

Sie wollen mehr wissen?

Was die Grundversicherung bezahlt

Sind die Pflegeleistungen ärztlich verordnet, übernimmt die obligatorische Krankenversicherung den Hauptanteil der Kosten gemäss den schweizweit einheitlichen Tarifen.

Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 76.90 / h
Behandlungspflege: CHF 63.00 / h
Grundpflege: CHF 52.60 / h

Patientenbeteiligung und Restfinanzierung

Sie selbst tragen zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt eine gesetzliche Patientenbeteiligung. Diese ist kantonal geregelt und variiert zwischen CHF 7.65 bis maximal CHF 15.35 pro Tag. Die verbleibende Restfinanzierung übernimmt Ihr Wohnkanton beziehungsweise Ihre Wohngemeinde.

Hauswirtschaft und Betreuung

Hauswirtschaftliche Leistungen und Begleitung sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Sie werden je nach Zusatzversicherung anteilig übernommen oder direkt verrechnet.

Kinder, Jugendliche und Sonderfälle

Personen bis 18 Jahre sowie Leistungen zulasten der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung sind von der Patientenbeteiligung befreit. Auch die ambulante Akut und Übergangspflege in den zwei Wochen nach einem Spitalaufenthalt wird vollständig durch Krankenkasse und öffentliche Hand finanziert.

Pflege ist mehr als Fürsorge. Es ist unser Versprechen, da zu sein.

Echte Pflege beginnt mit Zuhören, nicht mit dem Protokoll.

Leitung Pflege
Ab 01. Oktober 2026

Häufige Fragen

Wir wissen, der erste Schritt ist oft der schwerste. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Beratung anfordern

Ist das Erstgespräch wirklich kostenlos?

Ja. Das erste Beratungsgespräch vor dem eigentlichen Bedarfsabklärungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam die Zusammenarbeit beschliessen und die ärztliche Verordnung vorliegt, beginnen die abrechenbaren Leistungen.

Nein. Sie können sich jederzeit direkt bei uns melden. Die ärztliche Verordnung benötigen wir erst für die spätere Abrechnung der Pflegeleistungen nach KLV über die Krankenkasse, und wir kümmern uns gerne darum. Für Betreuungsleistungen benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.

In der Regel innerhalb weniger Tage nachdem der Rahmen der Leistungen gemeinsam definiert wurde. Bei dringenden Situationen, etwa nach einem Spitalaustritt, organisieren wir die Versorgung kurzfristig.

Sehr gerne. Viele Klientinnen und Klienten möchten ihre Tochter, ihren Sohn oder eine Vertrauensperson dabeihaben. Auf Wunsch beziehen wir Angehörige auch in die spätere Pflegeplanung ein.

Ihre Pflegeplanung ist kein starres Dokument. Verändert sich Ihr Bedarf, passen wir Leistungen, Häufigkeit und Inhalte gemeinsam mit Ihnen an.

Willkommen bei myspitex – Ihrem persönlichen Kundenportal

Transparent, übersichtlich und immer für Sie da.

Wir freuen uns, Ihnen ab dem 1. Oktober 2026 unseren digitalen Kundenservice myspitex zur Verfügung zu stellen. Mit diesem geschützten Login-Bereich bieten wir unseren Kunden sowie berechtigten Angehörigen jederzeit die volle Transparenz über alle erbrachten Leistungen und die dazugehörige Abrechnung. Sobald das Portal aktiv ist, finden Sie hier eine detaillierte Übersicht zu folgenden Punkten:

Leistungsnachweis auf einen Blick

Wer hat wann welche Unterstützung geleistet und wie setzt sich die genaue Kostenaufteilung zusammen?

Krankenkassen-Anteil

Welche Pflegeleistungen werden direkt von Ihrer Krankenkasse (gemäss KVG) übernommen?

Kunden-Anteil

Welchen gesetzlichen Anteil (Selbstbehalt/Franchise) bzw. welche Kosten für Zusatzleistungen tragen Sie als Kunde selbst?

Gemeinde-Anbeitrag

Welchen Anteil an den Pflegekosten übernimmt die öffentliche Hand (Restfinanzierung durch die Gemeinde)?

Online-Anmeldung via OPAN

Schnell, sicher und unkompliziert ab dem 1. Oktober 2026.

Als moderner Spitex-Dienstleister arbeiten wir mit OPAN zusammen – dem sicheren Online-Anmeldesystem für die Schweiz. Pünktlich zu unserem Betriebsstart am 1. Oktober 2026 wird diese Funktion aufgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können Spitäler, Arztpraxen, Beratungsstellen sowie Patientinnen, Patienten und deren Angehörige Neuanmeldungen rund um die Uhr direkt, digital und absolut datenschutzkonform an uns übermitteln.

So funktioniert die Anmeldung ab dem 1. Oktober

  1. Klicken Sie auf den untenstehenden Link, um direkt zum Anmeldeformular von nikea-spitex.ch auf der OPAN-Plattform zu gelangen.
  2. Wählen Sie aus, ob Sie die Anmeldung als Zuweiser (Spital, Arzt) oder als Privatperson (Patient, Angehörige) vornehmen.
  3. Füllen Sie die erforderlichen Angaben aus und senden Sie das Formular gesichert ab.

Nach dem Eingang der Meldung setzen wir sich umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die nächsten Schritte und den Start der Pflege abzustimmen.

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