Betreuung & Begleitung
Gespräche, Spaziergänge, Arztbesuche, Freizeitgestaltung. Wir sind vertraute Bezugspersonen.
So läuft die Betreuung & Begleitung ab
Neben der medizinischen Pflege ist es uns ein grosses Anliegen, dass Sie sich in Ihrem Zuhause rundum wohl, sicher und gesellschaftlich integriert fühlen. Unsere Dienstleistungen im Bereich der Betreuung und Begleitung sind darauf ausgerichtet, Ihnen den Alltag zu erleichtern und Ihre Selbstständigkeit zu bewahren.
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Start der Betreuung & Begleitung
Alltagsbegleitung ganz ohne ärztliche Verordnung
Gut zu wissen:
Bei diesen Angeboten handelt es sich um nicht-medizinische Leistungen.
Das bedeutet für Sie:
Unkomplizierter Zugang:
Sie benötigen keine ärztliche Verordnung (Rezept) durch einen Hausarzt.
Flexibel gestaltbar:
Sie können die Leistungen ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Ihrem individuellen Bedarf flexibel buchen.
Gemeinsam definiert: Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt
Weil jeder Mensch andere Gewohnheiten und Wünsche hat, gestalten wir die Betreuung absolut individuell.
Wie das funktioniert?
Der gemeinsame Dialog:
Welche Unterstützung sinnvoll und gewünscht ist, legen wir in einem gemeinsamen Gespräch fest.
Ein starkes Team:
Die Abstimmung erfolgt partnerschaftlich zwischen der Pflegeleitung, Ihnen als Kunde und auf Wunsch Ihren Angehörigen.Massgeschneiderter Alltag:
Ob Begleitung bei Spaziergängen, Unterstützung im Haushalt, gemeinsame Einkäufe oder einfach ein anregendes Gespräch bei einer Tasse Kaffee – wir richten uns ganz nach Ihnen.
Unser Ziel:
Wir entlasten Angehörige und bringen Freude und Sicherheit in Ihren Alltag – genau dort, wo Sie Unterstützung am meisten schätzen.
Kosten und Krankenkasse
Transparenz schafft Vertrauen. Wir erklären offen, was die Krankenkasse übernimmt, was die Restfinanzierung deckt und was Sie selbst tragen.
Sie wollen mehr wissen?
Was die Grundversicherung bezahlt
Sind die Pflegeleistungen ärztlich verordnet, übernimmt die obligatorische Krankenversicherung den Hauptanteil der Kosten gemäss den schweizweit einheitlichen Tarifen.
Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 76.90 / h
Behandlungspflege: CHF 63.00 / h
Grundpflege: CHF 52.60 / h
Patientenbeteiligung und Restfinanzierung
Sie selbst tragen zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt eine gesetzliche Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag, höchstens CHF 5'613.70 pro Jahr. Die verbleibende Restfinanzierung übernimmt Ihr Wohnkanton beziehungsweise Ihre Wohngemeinde.
Hauswirtschaft und Betreuung
Hauswirtschaftliche Leistungen und Begleitung sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Sie werden je nach Zusatzversicherung anteilig übernommen oder direkt verrechnet. Wir erstellen Ihnen vor Beginn eine klare Kostenübersicht, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Kinder, Jugendliche und Sonderfälle
Personen bis 18 Jahre sowie Leistungen zulasten der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung sind von der Patientenbeteiligung befreit. Auch die ambulante Akut und Übergangspflege in den zwei Wochen nach einem Spitalaufenthalt wird vollständig durch Krankenkasse und öffentliche Hand finanziert.
Pflege ist mehr als Fürsorge. Es ist unser Versprechen, da zu sein.
Echte Pflege beginnt mit Zuhören, nicht mit dem Protokoll.
Leitung Pflege
Ab 01.10. 2026
Häufige Fragen
Wir wissen, der erste Schritt ist oft der schwerste. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
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