Grundpflege
Körperpflege, An- und Auskleiden und vieles mehr: Wir unterstützen diskret und respektvoll.
So läuft die Grundpflege ab
Voraussetzung für die Grundpflege ist eine strukturierte Pflegeplanung.
Dieser wird aufgrund der Bedarfsabklärung erstellt.
Kontakt aufnehmen
Start der Grundpflege
Die Pflegeplanung gibt Ihnen maximale Transparenz: Sie wissen jederzeit ganz genau, welche Grundpflege vorgesehen sind.
Kontinuierliche Anpassung für Ihre Sicherheit
Ihre Bedürfnisse können sich verändern – unsere Pflege passt sich an.
Unsere Pflegefachpersonen beobachten und reflektieren den Grundpflegebedarf unserer Klienten kontinuierlich. Sollte sich der Unterstützungsbedarf verändern, passen wir die Pflegeplanung in regelmässigen Abständen und in enger Abstimmung flexibel an.
So ist jederzeit sichergestellt, dass Sie exakt die Pflege erhalten, die Sie aktuell benötigen.
Kosten und Krankenkasse
Transparenz schafft Vertrauen. Wir erklären offen, was die Krankenkasse übernimmt, was die Restfinanzierung deckt und was Sie selbst tragen.
Sie wollen mehr wissen?
Was die Grundversicherung bezahlt
Sind die Pflegeleistungen ärztlich verordnet, übernimmt die obligatorische Krankenversicherung den Hauptanteil der Kosten gemäss den schweizweit einheitlichen Tarifen.
Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 76.90 / h
Behandlungspflege: CHF 63.00 / h
Grundpflege: CHF 52.60 / h
Patientenbeteiligung und Restfinanzierung
Sie selbst tragen zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt eine gesetzliche Patientenbeteiligung. Diese ist kantonal geregelt und variiert zwischen CHF 7.65 bis maximal CHF 15.35 pro Tag. Die verbleibende Restfinanzierung übernimmt Ihr Wohnkanton beziehungsweise Ihre Wohngemeinde.
Hauswirtschaft und Betreuung
Hauswirtschaftliche Leistungen und Begleitung sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Sie werden je nach Zusatzversicherung anteilig übernommen oder direkt verrechnet.
Kinder, Jugendliche und Sonderfälle
Personen bis 18 Jahre sowie Leistungen zulasten der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung sind von der Patientenbeteiligung befreit. Auch die ambulante Akut und Übergangspflege in den zwei Wochen nach einem Spitalaufenthalt wird vollständig durch Krankenkasse und öffentliche Hand finanziert.
Pflege ist mehr als Fürsorge. Es ist unser Versprechen, da zu sein.
Echte Pflege beginnt mit Zuhören, nicht mit dem Protokoll.
Leitung Pflege
Ab 01. Oktober 2026
Häufige Fragen
Wir wissen, der erste Schritt ist oft der schwerste. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
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